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Kindesentzug - Trennung von Amtswegen


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Stellungnahme vom 08.09.2008

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1Stellungnahme vom 08.09.2008 Empty Stellungnahme vom 08.09.2008 Mo März 09, 2009 9:33 am

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Admin

Ninja Wagner Gelsenkirchen, 08.09.2008
XXX
45889 Gelsenkirchen



Amtsgericht Gelsenkirchen
Overwegstr.35
45889 Gelsenkirchen



Sehr geehrter Herr Richter L.,

an Anlehnung an meine Stellungnahme vom 05.09.2008 teile ich Ihnen (aufgrund der neuen vom Jugendamt aufgegebenen Umgangsregeln )

den Verlauf des aktuell stattgefundenen Umganges mit.

Wir trafen uns am 05.09.2008 um 14.00 bis 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes.

Während der ersten Stunde hielt Davids Pflegevater sich nun wieder im Nebenraum auf, was David als Aufforderung sah, 3-4 mal zu ihm zu laufen um ihm zu erzählen auf welche Weise wir uns im Spielzimmer beschäftigen.

In der zweiten Stunde brachen Frau Tr., David und ich auf, um ein Eiscafe zu besuchen. Davids Pflegevater folgte uns. Ich fragte ihn ob er mitkommen wolle. Er erwiderte, das heißt nicht ich will, sondern ich soll.

Ich verzichtete daraufhin darauf mit David hinaus zu gehen, so mussten wir für die nächsten Stunden im Spielzimmer des Kinderschutzbundes verbleiben.

Die Atmosphäre war durch meine und Davids emotionale Niedergeschlagenheit aufgrund der neuen Regelungen, nicht so positiv wie sonst.

Dies fiel auch Frau Tr. auf.

Sie führte nachdem unser Vorhaben misslungen war, ein lang andauerndes Gespräch mit dem Pflegevater.

Da eine weitere Auflage des Jugendamtes ist, mich und mein Kind keinesfalls unbeobachtet zu lassen, holte sie die Kinderschutzbundmitarbeiterin Frau Sch. dür die Zeit Ihres Gespräches zu uns. Als Frau Sch. wiederum kurz das Spielzimmer verlassen musste, kam ein mir unbekannter junger Mann zu uns.

Ich teilte Frau Tr. im Anschluss mit, dass ich eine ,,24-Stunden-Mutter" sei, dass ich eine alleinerziehende Mutter sei und man sich u.a. deshalb nicht so verhalten müsse, als könne man mich keinesfalls mit einem Kind alleine lassen.

Sie sagte mir bei unserem Gespräch am 04.09.2008 sowie bei dem hier besagten Umgangskontakt,das Jugendamt sei ihr Arbeitgeber und so müsse sie sich an deren Auflagen halten.

Aus der Einigung vor dem Oberlandesgericht Hamm vom 07.03.2007 geht allerdings aus Punkt 3 hervor:

,,Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass längerfristig eine Ausweitung des Umgangs und ein Umgang ohne Begleitung anzustreben ist, wobei dies jedoch vom Verhalten Davids abhängig ist. Die Frage, inwieweit eine Ausweitung und eine Änderung des Umgangskontaktes nach der vorstehenden Maßgabe vorzunehmen ist, soll in das Ermessen der umgangsbegleitenden Person gestellt werden.
Die umgangsbegleitende Person sollte die Ausübung Ihres Ermessens insbesondere auch davon abhängig machen, inwieweit sich der Zustand von David künftig stabilisieren und bisher vorhandene Verhaltensauffälligkeiten sich vermindern werden."

Es sollte und ist es offenbar auch, dem Gericht bekannt sein, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes niemals es zugeben würden, wenn es an der Zeit wäre, Umgang zu erweitern.

Ich klärte Frau Tr. bei unserem Gespräch am 04.09.2008 über den Verlauf der aktuellen Anhörung auf, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes das taten.

Frau Tr. gibt seit Beginn Ihrer Teilnahme an unseren Umgangskontakten an, sie sehe sich die Akten über das Verfahren in unserem Fall nicht an, da sie neutral bleiben möchte.

Ich dagegen kann nur mutmaßen, dass dies auch eine Auflage des Jugendamtes an Frau Tr. war.

Frau Tr. gibt mir gegenüber zu, von dem Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen abhängig zu sein und Ihre eigenen Entscheidungen und Vorstellungen in Beug auf unseren Umgang somit nicht entfalten zu können.

Ich bin sicher, der neue Boykott der Umgänge hängt mit der baldigen Anwenheit des Gutachters zusammen, welcher offenbar von der in den letzten Jahren geschaffenen Harmonie keinesfalls etwas erfahren soll.

Schon als, ab Februar 2006, der Verfahrenspfleger Herr St. unsere Umgänge besuchte, gerieten Pflegeeltern und Jugendamtssachbearbeiter in Erklärungsnot und teilten kurfristig mit, dass genau seit diesem Tag der
Anwesenheit des Verfahrenspflegers, die Umgänge nun gut verlaufen, da David seit genau diesem Tage in einer Art Ohnmacht die Umgänge besucht und des Wehrens nun müde ist.

Ich wies auf diese Angaben auch in meiner Stellungnahme vom 04.04.2006 hin.

Die Umgänge sollten nicht unter dem neuen Boykott des Jugendamtes weiterlaufen, ich bitte ganz dringend um eine kurzfristige richterliche Regelung.



Mit freundlichen Grüßen

Ninja Wagner

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