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Kindesentzug - Trennung von Amtswegen


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Stellungnahme zum Gutachten 03.02.09

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1Stellungnahme  zum Gutachten 03.02.09 Empty Stellungnahme zum Gutachten 03.02.09 Do März 05, 2009 11:48 pm

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Admin

Ninja Wagner Gelsenkirchen, 03.02.2009

XXX

Amtsgericht Gelsenkirchen
- Familiengericht -
Overwegstr. 35
45879 Gelsenkirchen

XXX

Sehr geehrte Frau Richterin W.,
Sehr geehrter Herr Richter L.,

ich beziehe mich auf das Sachverständigengutachten vom 17.01.2009, sowie auf die Stellungnahme des Herrn K. zu meinem Antrag auf Teilnahme Davids am Geburtstag seiner Schwester, am 18.02.2009.

Zu o. g. Antrag vom 24.11.2008 teilt Herr K. der

Stadt Gelsenkirchen in seiner Stellungnahme vom 22.12.2008 mit,

,,ein unbegleiteter Umgang ist aus fachlicher Sicht derzeit weiterhin nicht zu vertreten. (…) Eine Veränderung der bestehenden Besuchssituation ist nicht im Interesse des Kindes. Die Begleitung der Fachkraft ist unbedingt weiterhin erforderlich.”

Dieser Feststellung widerspricht, die Sachverständige Frau S., die das Gutachten zu der Frage, ob die Umgangskontakte der Kindesmutter zu David erweitert werden können oder nicht am 17.01.2009 erstellte.

Sie schreibt auf S. 86 (6.2.1.3), ,,Der Mutter-Sohn- Umgang ist konstitutiv für eine förderliche Persönlichkeitsentwicklung Davids. (…)

Blieben die Umgangsregelungen erhalten wie bisher, ist mit einer künstlichen Stagnation der Bindungsentwicklung zu Mutter und Schwester zu rechnen, die gleichfalls psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten provoziert und vorhandene vertieft (S.88, 6.2.3.)

In Bezug auf den, von der Sachverständigen festgestellten erheblichen Loyalitätskonflikt Davids, teile ich mit, dass mir dieser in den letzten Jahren bewusst war. Ich möchte betonen, auch wenn selbst die Gutachterin sich wie folgt äußert:,, sich zukünftig nicht nur verbal, sondern auch aus tiefer Einsicht um die gewachsenen Bindungen Davids zu den Pflegeeltern zu einer positiven Akzeptanz durchzudringen, wird eine der herausragenden Leistungen Frau Wagners werden müssen,

(S. 81/82 6.1.3.6), dass ich mich vor David niemals negativ über seine Pflegeeltern äußerte. Ich habe ihm, so denke ich, während der Besuchskontakte nie das Gefühl gegeben, dass ich seine Pflegeeltern nicht akzeptiere.

Nicht mir wird laut Sachverständigen ein erhebliches Manipulationspotenzial nachgesagt, sondern der Pflegemutter.

Ich war lediglich bemüht David während der Umgänge dahingehend zu “erziehen”, dass er unseren Besuchskontakt als unseren Besuchskontakt versteht und sich nicht allzu oft von den Pflegeeltern ablenken lässt.

Ich hatte gehofft, dass die Gutachterin David in Abwesenheit der Pflegeeltern einmal kindgerecht dazu befragt, in welcher Art und Weise ich mit ihm über seine Pflegeeltern spreche. Da aber die Pflegeeltern laut Sachverständigen, David im Vorfeld der Begutachtung und gar währenddessen dahingehend manipulierten, dass er ersichtlich Angst vor der Gutachterin hatte (S.61 5.2.5, S. 62/63 S.90/91), ist es offenbar doch gut, dass die Sachverständige Abstand von einer weiteren Befragung Davids hielt.

Ich bedaure sehr, dass meinem Kind von seinen Pflegeeltern Angst gemacht wird und nun der Pflegemutter, laut Sachverständigen, ein “erhebliches Manipulationspotenzial” David gegenüber nachgewiesen wurde.

Diese Aussage gibt genau das wieder, worauf ich in meinen Stellungnahmen der vorausgegangenen Jahre permanent und beinahe verzweifelt immer wieder hinwies.

Meine Vermutungen über erhebliche Manipulationen durch die Pflegeeltern, meinem Kind gegenüber wurden nun bestätigt.

Und trotzdem ich froh bin, dass dies nun endlich fachlich nachgewiesen ist, macht es mich sehr traurig, dass David derart von den Pflegeeltern missbraucht wird.

Da die Sachverständige mehrfach von einem ausgehenden Manipulationspotential der Pflegeeltern, insbesondere der Pflegemutter, spricht, wünsche ich, dass mein loyales Verhalten meinem Sohn gegenüber hier zum Ausdruck gekommen ist.

Natürlich ist es für mich schwer zu verkraften, dass diese heutige Situation aus der Inkompetenz der entsprechenden Sachbearbeiter des Jugendamtes entstanden ist, welche stets eine Stagnation des Verfahrens anstrebten, so dass laut Gutachten David in seiner Schwester und mir zukünftig auch seine Familie erkennen soll, Wochenend- und ganze Ferienkontakte ermöglicht werden sollen, er aber zumindest derzeit bei seinen Pflegeeltern ,,verwurzelt” bleiben soll, da er hier seine primären Beziehungen pflegt.

Momentan habe ich keinen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, gestellt, so dass alle erwünschten Vorraussetzungen der Sachverständigen bzgl. eines erweiterten Umganges, gegeben sind.

Sie vertritt die Ansicht, dass unbegleitete, wöchentliche, sogar Wochenend- und Ferienkontakte ermöglicht werden sollten, sofern ich zum jetzigen Zeitpunkt und in naher Zukunft keinen Antrag auf das Sorgerecht, vordergründig dem Aufenthaltsbestimmungsrecht stelle.

Ich möchte gerne Umgang in dieser Form mit meinem Sohn zugesprochen bekommen, welcher dann Stück für Stück, aber in regelmäßigen Fortschritten erweitert wird. Ich wünsche mir, dass Sie gerichtlich die Umgangskontakte im Vorfeld “staffeln”.

Die Einhaltung der Einigung vor dem Oberlandesgericht, scheiterte daran, dass es darauf vertraute, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes erkennen, wann erweiterte Umgänge statt finden können.

Es musste jedoch, obwohl es diese Einigung gibt, ein Jahr später nochmals das Familiengericht angerufen werden, um den Sachverhalt erneut klären zu lassen.

Ich denke auch, dass David Besuchskontakte in jetziger Form, in einer solchen angespannten Atmosphäre, auf Dauer schädigen würden und dass er durch unbefangene, unbegleitete Kontakte mit mir und seiner Schwester wieder neu “aufblühen würde”.

Die hierfür nötigen Vorraussetzungen sind laut Sachverständigen gegeben
(räumliche Ressourcen, Tagesstrukturierung, Kindeswille, Erziehungsfähigkeit etc.)

Auf S. 91 6.2.7. weist die Sachverständige daraufhin, dass die Pflegeeltern sich ihr gegenüber kooperativ zeigten. ,,Allerdings vergaßen sie, die versprochenen Untersuchungsberichte von David weiterzuleiten.”

Dies verstärkt mein Verdacht, dass David Verhaltensauffälligkeiten wie sie die Pflegeeltern und die Sachbearbeiter des Jugendamtes permanent (ohne Belege) dem Gericht dargestellt haben, nicht gibt.

Ich denke die Einseitigkeit mit der das Jugendamt dieses Verfahren angeht, ist nicht zu leugnen.

Seit beinahe sechs Jahren negiert das Jugendamt jeglichen positiven Entwicklungsschritt, z.B. dass ich eine Ausbildung abgeschlossen habe, eine auf dieser Ausbildung aufbauenden sozialpädagogische Ausbildung gerade absolviere. Diese schließt das Erreichen der Fachhochschulreife mit ein.

Es wird immer behauptet ich würde mit meinen Belastungen nicht zurecht kommen, dem kann ich mit beweisbaren Tatsachen widersprechen.

Obwohl ich alleinerziehende Mutter bin, befinde ich mich in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Ich bin eine der leistungsstärksten Schülerinnen meiner Klasse. Von insgesamt 16 Fächern, betragen meine aktuellen Leistungen achtmal die Note “befriedigend” und achtmal die Note “gut”. Wir erhielten keine Halbjahreszeugnisse, jedoch ein persönliches Beratungsgespräch mit einem schriftlichen Leistungsbescheid. Auch in diesem wird mir unter dem Begriff “Stärken” ein hohes Maß an Empathie bescheinigt.

Mütter werden während dieser schulischen Ausbildung durch eine

Diplom - Sozialpädagogin besonders unterstützt. Mit dieser habe ich einen sehr guten Kontakt. Ihre Unterstützung nehme ich sehr gerne an.

Seit fast vier Jahren erziehe ich meine bei mir lebende Tochter Lana.

Dies offenbar zur Zufriedenheit der Sachbearbeiter des Jugendamtes, da sie bzgl. Lana keinen Kontakt für erforderlich halten.

Liest man die mehrseitigen Stellungnahmen, der Sachbearbeiter des Jugendamtes, so entgeht einem nicht, dass diese ausschließlich über angebliche Defizite meiner Persönlichkeit handeln.

Frau T., die zuständige Sachbearbeiterin besuchte mich seit Beginn des Verfahrens, also seit beinahe 6 Jahren nie in meiner Wohnung.

Es fanden in beinahe 6 Jahren nur zwei Hilfeplangespräche statt.

Wenn ich auf diesen Mangel hinweise, wird behauptet, dass ich jeglichen Kontakt zum Jugendamt ablehne.

Dies stimmt nicht. Hätte man mir Hilfe angeboten, wäre es dokumentiert worden. Derartige Beweise sind jedoch nie vorgelegt worden.

Unverständlich ist für mich die Aussage der Sachverständigen,

,,Aber auch Herr und Frau D. können ihre Erziehungsfähigkeit - weiterhin - unter Beweis stellen (…)”.

2Stellungnahme  zum Gutachten 03.02.09 Empty Re: Stellungnahme zum Gutachten 03.02.09 Do März 05, 2009 11:49 pm

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Admin

Der Pflegemutter wurde anhand der psychologischen Begutachtung ein erhöhtes Manipulationspotenzial meinem Kind gegenüber nachgewiesen.

Auf S. 61, 5.2.5 erläutert die Sachverständige folgendes:

,, Auf die Frage nach der Interaktionsbeobachtung, wie David auf die Situation und insbesondere die Anwesenheit der Sachverständigen vorbereitet worden sei, antwortet Frau D., dass sie ihm erklärt habe, dass die Sachverständige komme, um zu prüfen, (sinngemäß),

,ob du bei Ninja spielen musst, ohne uns und ob du bei Ninja schlafen musst, ohne uns”.

Auch David teilt mir gegenüber mit, dass seine Pflegemutter immer schlecht über mich spreche. ,,Sie mag dich nicht, aber ich mag dich”, sagte er weiterhin.

Mir ist unbegreiflich, wie man mit dem Wissen um diese langjährigen Manipulationen, von Erziehungsfähigkeit “sprechen” kann.

Zur Erziehungsfähigkeit gehört meines Erachtens auch, den anderen Elternteil des Kindes, nicht unbedingt zu respektieren, aber zu akzeptieren - als Teil des Kindes und dessen biographischem Hintergrund, ihm (und wenn auch nur wegen des Kindes) freundlich gegenüber zu treten.

Diesen Elternteil schlecht zu machen, bedeutet für das Kind einen überaus wichtigen Teil seines Selbst schlecht zu machen.

In Bezug auf die Pflegeeltern bin ich nun nicht der andere Elternteil Davids, sondern seine Mutter. Grundsätzlich macht das keinen Unterschied. Wirkt derjenige bei dem das Kind lebt also negativ auf das Kind ein, fällt das meines Erachtens unter Erziehungsunfähigkeit.

Für so ein egoistisches Verhalten habe ich generell kein Verständnis.

Meine Tochter hat zwei Fotos, auf denen sie mit ihrem Vater abgebildet ist, in ihrem Zimmer hängen, eingerahmt in Augenhöhe, so dass sie ihn stets sehen kann wenn sie einmal, dass Bedürfnis danach verspürt.

Auch in Bezug auf David, weiß ich, dass ich ihn nie in emotionale Schwierigkeiten brachte. Nie redete ich in seiner Gegenwart schlecht über seine Pflegeeltern. Dass das richtig war, sehe ich nun an dem liebevollen Verhältnis, dass wir zueinander haben.

Auch wenn die Sachbearbeiter des Jugendamtes und die Pflegeltern permanent dem Gericht berichten, ich würde mich David gegenüber derart verhalten, dass ich ihm gegenüber ständig erwähne, er solle mich gefälligst mit “Mama” anreden und bald hole ich ihn sowieso zu mir nach Hause, so weiß ich für mich, dass ich mich niemals derart verhielt und mich David so nie erleben musste.

Und mein Sohn weiß das auch.

Ich bin soweit mit dem Ergebnis der Begutachtung zufrieden.

Allerdings möchte ich auf folgendes hinweisen:

Es ist bekannt, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes positive bemerkenswerte Leistungen meinerseits ständig negieren und sich bei jedem gegebenen Anlass auf Ereignisse beziehen, die sich zu meiner Pubertät vor zehn Jahren ereigneten.

Leider geben die Sachbearbeiter des Jugendamtes oftmals Ereignisse nicht wahrheitsgemäß wieder. So wird nun ständig darauf hingewiesen, dass ich mich als 16-jährige im “Betreutem Wohnen” befand und ich als Volljährige, dringend der weiteren Unterstützung bedurfte, die ich schon damals laut Jugendamt vehement ablehnte.

Fakt ist jedoch, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes es damals offenbar nicht für erforderlich hielten weitere Betreuung zu veranlassen und nun, da es das Verfahren bzgl. meines Sohnes gibt, die Ereignisse falsch darstellen, weil sie dies für nützlich sehen.

Es ist tatsächlich so, dass das Familiengericht im Jahre 1999 einen Beschluss erlassen hat der besagt, dass ich als 16-jährige über mein Gehalt verfügen und es eigenständig auf meinem Konto verwalten darf.

Um auf das eigentliche, aktuelle Verfahren zurückzukommen möchte ich mitteilen, dass es nicht stimmt, dass wie die Sachbearbeiter, sogar die Pflegeeltern es neuerdings mitteilen, mein Sohn bereits während meiner Schwangerschaft fast um sein Leben kam.

Grund sollen laut Jugendamtssachbearbeiter und Pflegeeltern, mehrfache Tritte meines geschiedenen Ehemannes in meinen Bauch sein.

Ich weiß, dass dies definitiv nicht vorgefallen ist. Was ich nicht weiß ist, woher die Sachbearbeiter, sowie die Pflegeeltern, das überhaupt wissen sollten. Ich verfüge über Berichte aus der Schwangerschaft

(Mutterpass u. a.) in welchem solche Anmerkungen nicht zu finden sind.

David war zudem keineswegs, wie es weiter berichtet wird, eine Frühgeburt, die notwendigerweise eingeleitet wurde, sondern beide meine Kinder kamen 12 Tage eher als errechnet zur Welt, in der

38. Schwangerschaftswoche, die als völlig gewöhnlich gesehen wird. Sie waren beide gesund. In keinem Bericht über meine Schwangerschaft mit David gibt es Hinweise, die diese Behauptungen belegen.

Diese Äußerungen wurden vor Jahren von einem der Jugendamtssachbearbeiter frei erfunden. Schon damals habe ich diese Behauptungen zurückgewiesen.

Ich stimme der Sachverständigen zu mit ihrer Annahme, dass ich nicht auf ein außergerichtliches Verfahren bzgl. David vertraue und das ich glaube, nur über den gerichtlichen Weg ein Vorankommen erreichen zu können. Natürlich wäre mir eine Alternative lieber, aber auf ein Entgegenkommen der Sachbearbeiter und der Pflegeeltern zu bauen, wäre leider unrealistisch und naiv.

Aktuell berichtete mir meine Rechtsanwältin Frau U., dass das Gericht der Ansicht sei, dass es David nicht zuzumuten ist, Lana und mich an deren Geburtstag in meiner Wohnung zu besuchen.

Die Teilnahme anderer Kinder auf Lanas Geburtstag, sei “zuviel” für David. Ich denke Kinder werden zwischenzeitlich zu Kindergeburtstagen eingeladen. Warum darf er also nicht zu Lanas Geburtstag kommen ?

Wir sind für meinen Sohn nicht fremd.

Gerne verbringe ich aber Lanas Geburtstag (wenn es das Gericht für erforderlich hält) im vertrauten Kreis, nur mit meinen beiden Kindern, die gerne miteinander spielen.

Die Sachverständige wies daraufhin, dass ich erziehungsfähig bin und einfühlend auf die Bedürfnisse meiner Kinder eingehe, auch beide Verfahrenspfleger, die Umgangsbegleitung und die Erzieherinnen der Kindertagesstätte die Lana besucht, teilen ähnliches mit.

Dieses positive Feedback sollte endlich genügen um mir nicht nur mein zweites Kind, sondern auch mein erstes Kind anvertrauen zu können.

Sie teilt zudem mit, dass ich über eine ordentliche, vollständig eingerichtete Wohnung verfüge, in der es ein kindgerechtes und vorzeigbares Kinderzimmer gibt.

Es ist nicht richtig, dass wie die Sachverständige es berichtet, ich nicht daran interessiert sei, mich selbst zu reflektieren und damalige Schwierigkeiten zuzugeben. Natürlich war die damalige Situation schwierig. Ich war eine 19-jährige Heranwachsende, (es war für uns beide die erste ernsthafte Beziehung), ich war kurz vor der Niederkunft, als ich erfuhr, dass mein Ehemann zusätzlich eine andere Beziehung einging.

Die Ehe scheiterte. Wenige Tage nach der Entbindung zog ich mit David zu meiner Mutter, die in einem Reihenhaus lebte, in welcher ich das Dachgeschoss bezog und David zusätzlich ein Zimmer besaß.

Meine Mutter arbeitete von zu Hause aus. Die städtische Hebamme, die das Jugendamt einsetzte, nahm die neuen positiven Umstände während eines Hausbesuches erfreut zur Kenntnis.

Kurz darauf nahm man mir David weg.

Die Sachbearbeiter des Jugendamtes behaupten heute, dass ich diese Hebamme vehement ablehnte und erst gar kein Besuch zu Stande kam. Das entspricht absolut nicht den Tatsachen.

Entgegen der Meinung der Sachverständigen bin ich fähig meine damaligen Schwierigkeiten zu erkennen.

Ich bin aber sicher, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes dem Gericht in dem Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, nicht mitgeteilt haben, wie die realen o. g. Zustände aussahen. Sie werden eher von einer herrschenden Tragödie berichtet haben um an ein neues Pflegekind zu gelangen. Davids Pflegeeltern berichteten der Sachverständigen, dass ein Antrag auf Adoption eines Kindes kurz zuvor abgelehnt wurde. Sie hätten sich zudem ausschließlich ein Kind unter

3 Jahren und ohne Behinderung gewünscht.

Wie können die Sachbearbeiter des Jugendamtes es verantworten, einem Ehepaar einen Säugling zur Pflege zu vermitteln, dass sich offenbar verzweifelt ein eigenes Kind wünscht und das eigentlich ein Kind adoptieren wollte?

Und wie können die Sachbearbeiter des Jugendamtes es verantworten, während diesem sehr unschlüssigen Verfahren Davids Pflegeeltern noch ein zweites Pflegekind anzubieten, wie die Pflegemutter es vor dem Oberlandesgericht Hamm angab ?

Ich wünsche mir, dass auch das Gericht anhand des Verfahrensverlaufs erkennt, welch subjektive, an persönlichen Interessen orientierte Arbeitsweise die Sachbearbeiter des Jugendamtes an den Tag legen.

Die Aufgabe des Jugendamtes besteht darin, sich um Familien zu kümmern, die sich in einer schwierigen Lage befinden.

Ich selbst habe nach der Entbindung das Jugendamt um einen Besuch im Krankenhaus gebeten, um zu erfahren was ich in meiner Situation machen kann.

Nie wurden Davids Vater und ich vom Jugendamt in irgendeiner Form beraten. Einziges Interesse bestand nachweislich darin unser Baby zu vermitteln.

Meines Erachtens ist es mittlerweile reine Antipathie mir gegenüber seitens des Jugendamtes, da ich nicht aufhöre mein Kind kontaktieren zu wollen, weshalb sich das Jugendamt so “quer” stellt.

Ich hoffe, dass die unbegleiteten Umgänge nun nicht über einen langwierigen Zeitraum erweitert werden, sondern das für mich positive Gutachten Veranlassung dazu gibt, in einem zügigen Zeitraum unbegleiteten Umgang zuzulassen.

Ich versichere diese Angaben an Eides statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ninja Wagner

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