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Kindesentzug - Trennung von Amtswegen


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Stellungnahme vom 28.05.2008

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1Stellungnahme vom 28.05.2008 Empty Stellungnahme vom 28.05.2008 Mo März 09, 2009 9:31 am

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Admin

Ninja Wagner Gelsenkirchen, 28.05.2008
XXX
45889 Gelsenkirchen



Amtsgericht Gelsenkirchen
Overwegstr.35
45879 Gelsenkirchen



Sehr geehrter Herr Richter L.,

ich schicke Ihnen zum Verbleib bei der Akte einmal mehr den Kommunikationsaustausch zwischen Herrn Oberbürgermeister B. und mir,
da es mir als sehr wichtig erscheint Sie von diesem Austausch in Kenntnis zu setzen.

Hauptanliegen meines Schreibens ist jedoch die höfliche Nachfrage wann Seiten des Gerichtes es zu einer Anhörung kommen könnte.
Ich wünsche mir sehr eine baldige Anhörung.

Die Einigung vor dem OLG Hamm liegt mittlerweile über ein Jahr zurück.
Es gab kurz vor der Anhörung beim OLG den Wechsel der Umgangsbegleitperson.

Es gibt tatsächlich keinerlei Argumente, weshalb der bisherige Umgangskontakt zu David und mir nicht erweitert werden könnte.

Ich weise wie auch in meinen vorherigen Stellungnahmen daraufhin, dass Verhaltensauffälligkeiten, die man offenbar an meinem Kind sehen will, jahrelange Hauptthematik dieses Verfahrens sind.
Es gibt jedoch keine, aber auch wirklich gar keine Unterlagen welche Verhaltensauffälligkeiten bestätigen !

David ist mein Kind. David ist nicht das Kind der Pflegeeltern. Die Pflegeeltern sind meines Erachtens vollkommen ungeeignet, umso schlimmer, dass wie die Pflegemutter es vor dem OLG Hamm angab, der entsprechende Fachbereich Ihnen ein weiteres Pflegekind anbot, was die Pflegeeltern jedoch ablehnten.

Ich erinnere daran, das ,,Scheidungskinder" bzw. ,,Trennungskinder" meistens nach kurzer Zeit das Wochenende mit dem anderen Elternteil verbringen und frage mich weshalb ich
5 Jahre ,,kämpfen" muss, um eventuell mein Kind einen Nachmittag in der Woche alleine sehen zu dürfen.
Meines Erachtens sollte man den Pflegeeltern Ihre Pflegeerlaubnis entziehen. Ich persönlich denke, wenn man David in eine sehr aufgeschlossene Familie bringen würde und ihm diesen Umstand einfühlend erklärt, würde einer baldigen Rückführung zu mir und seiner Schwester nichts im Wege stehen.

Ich möchte sehr gerne mein erstes Kind David noch öfter sehen und dies gerne in meinem persönlichen Umfeld.
Es ist mir ein großes Bedürfnis mit meinem Kind auch Alltagssituationen zu erleben.
Hierbei muss auch bedacht werden, dass es ein Geschwisterkind Davids gibt und ich wünsche mir, dass meine Kinder die Möglichkeit haben mehr Zeit zusammen zu verbringen.
David bittet mich regelmäßig seine kleine Schwester zu den Umgängen mitzubringen.

Man sollte wirklich einmal bedenken: Ich habe seit 5 Jahren (!) begleiteten Umgang und in meinem Fall gibt es nicht einmal konkrete Hinweise auf frühere Kindesmisshandlungen meinerseits, so dass sich die 5 Jahre begleitender Umgang darauf schließen lassen könnten.

Ich bin offenbar für die zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes eine empathische Mutter, da ich meine Tochter Lana alleine erziehe- ohne jegliche Interventionen von Seiten des Jugendamtes.
Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass sich die entsprechenden Sachbearbeiter des Jugendamtes vor dem Oberlandesgericht Hamm dahingehend äußerten, dass ,,Lana bei Teilnahme an den Besuchskontakten stets von oben bis unten mit ihren Ausscheidungen voll sei“, dies wurde während der Anhörung vor dem OLG Hamm von den Sachbearbeitern des Jugendamtes frei erfunden, es ist jedoch dennoch bemerkenswert, dass man nach dieser Aussage sich kein einziges Mal um das weitere Wohlergehen Lanas sorgte.

Hier ist es mal wieder entlarvend, das Aussagen bei Anhörungen und Realität für das zuständige Jugendamt salopp gesprochen ,,zwei verschiedene Paar Schuhe sind“.

Mir ist bewusst, das es einen entsprechenden Beschluss von Seiten des Familiengerichtes bzgl. eines alleinigen Umganges schon einmal gegeben hat.
Diesmal werde ich mich jedoch keinesfalls versehentlich auf eine Einigung vor dem OLG Hamm einlassen.
Ich erinnere auch daran, dass das OLG Hamm am 07.03.2007 damit argumentierte, ich sei schließlich alleinstehend, in Ausbildung und habe ein Kind zu Hause, dass müsse schließlich reichen.
Mir war nicht bewusst, dass man heutzutage immer noch verheiratet sein muss, um Mutter sein zu dürfen, zudem ein vorheriger Beschluss des OLG Hamms besagte, schon allein da ich meine Tochter Lana ohne jegliche Unterstützung des Jugendamtes erziehe, muss das Jugendamt mein Kind baldmöglichst zu mir zurückführen.

Mein Ziel ist es, dass mein Kind David nach mehrwöchigen Nachmittagsumgängen, in meinem persönlichen Umfeld, zukünftig mehrere Wochenenden im Monat bei mir und seiner Schwester verbringen darf.

Im Übrigen rege ich sehr eine Anhörung der Umgangsbegleiterin Frau Tr. an, ohne jegliche Ausnahme begleitete sie bis dato die Kontakte.
Ich weiß zwar, dass auch sie der Meinung ist, aufgrund der 5 Jahre braucht David nicht mehr zu seiner Mutter zurückgehen,
sie erlebt die Umgänge aber auch als überaus positiv.

Ich teile außerdem mit, dass ich vor wenigen Wochen eine Anstellung in dem Kindergarten meines Sohnes fand. Mir war seinerzeit nicht bewusst gewesen, dass es sich hier um die Einrichtung handelt, die mein Sohn täglich besucht.
Die Kindergartenleiterin hatte einen guten Eindruck von mir gehabt, zeigte mir anschließend die Einrichtung und wir freuten uns über meinen ersten Arbeitstag.
Am späten Nachmittag bekam ich einen Anruf und man erklärte, eine Mitarbeiterin, welche nicht mehr regelmäßig erschien, wird nun doch ihre Anstellung behalten, so dass eine zukünftige Zusammenarbeit mit mir doch nicht stattfinden kann.
Ich arbeite nun in einem anderen christlichen Kindergarten.
Jahrelang fragte ich meinen Sohn in welchen Kindergarten er denn gehe, mein Wunsch war es mich dort einmal als Davids Mutter vorzustellen.
Er sagte, er wisse den genauen Namen nicht. Beim letzten Umgangskontakt war es ihm bewusst und somit erfuhr ich, dass er jene Einrichtung besucht.

Anbei wenige Fotografien um die überaus positive Umgangskontaktgestaltung einmal mehr nahezulegen.

Nebenbei füge ich hinzu, das der Vater meiner Tochter Lana nun, nach 3 Jahren, den Kontakt zu unserem Kind aufgenommen hat,
dieser lässt sich derzeit ohne Hilfe von Seiten Dritter gestalten. Lana wünschte sich in den letzten Monaten einen Kontakt zu ihrem Vater.
Sie ist nun sehr erfreut über diesen.
Ich stelle hier meine eigenen Emotionen bzw. den Ärger über das Fehlen des Vaters in den ersten Jahren zurück und handle ganz nach dem Wohl Lanas.
Nachdem wir den ersten Tag zu dritt verbrachten und alles in bester Ordnung verlief, gingen sie am 2.Tag alleine in den Zoo.
Am Nachmittag trafen wir uns wieder zu einer gemeinsamen Unternehmung.
Am 3.Tag durfte er sie vom Kindergarten abholen, was sich aufgrund des ,,Nichtkennens" zwischen den Erzieherinnen und dem Kindesvater als problematisch erwies, trotzdem ich morgens eine Angabe bzgl. der Abholung tätigte.
Wir holten sie dann nach meiner Arbeitszeit gemeinsam ab.


Mit freundlichen Grüßen

Ninja Wagner

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