Ninja Wagner Gelsenkirchen, 03.02.2009
XXX
Amtsgericht Gelsenkirchen
- Familiengericht -
Overwegstr. 35
45879 Gelsenkirchen
XXX
Sehr geehrte Frau Richterin W.,
Sehr geehrter Herr Richter L.,
ich beziehe mich auf das Sachverständigengutachten vom 17.01.2009, sowie auf die Stellungnahme des Herrn K. zu meinem Antrag auf Teilnahme Davids am Geburtstag seiner Schwester, am 18.02.2009.
Zu o. g. Antrag vom 24.11.2008 teilt Herr K. der
Stadt Gelsenkirchen in seiner Stellungnahme vom 22.12.2008 mit,
,,ein unbegleiteter Umgang ist aus fachlicher Sicht derzeit weiterhin nicht zu vertreten. (…) Eine Veränderung der bestehenden Besuchssituation ist nicht im Interesse des Kindes. Die Begleitung der Fachkraft ist unbedingt weiterhin erforderlich.”
Dieser Feststellung widerspricht, die Sachverständige Frau S., die das Gutachten zu der Frage, ob die Umgangskontakte der Kindesmutter zu David erweitert werden können oder nicht am 17.01.2009 erstellte.
Sie schreibt auf S. 86 (6.2.1.3), ,,Der Mutter-Sohn- Umgang ist konstitutiv für eine förderliche Persönlichkeitsentwicklung Davids. (…)
Blieben die Umgangsregelungen erhalten wie bisher, ist mit einer künstlichen Stagnation der Bindungsentwicklung zu Mutter und Schwester zu rechnen, die gleichfalls psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten provoziert und vorhandene vertieft (S.88, 6.2.3.)
In Bezug auf den, von der Sachverständigen festgestellten erheblichen Loyalitätskonflikt Davids, teile ich mit, dass mir dieser in den letzten Jahren bewusst war. Ich möchte betonen, auch wenn selbst die Gutachterin sich wie folgt äußert:,, sich zukünftig nicht nur verbal, sondern auch aus tiefer Einsicht um die gewachsenen Bindungen Davids zu den Pflegeeltern zu einer positiven Akzeptanz durchzudringen, wird eine der herausragenden Leistungen Frau Wagners werden müssen,
(S. 81/82 6.1.3.6), dass ich mich vor David niemals negativ über seine Pflegeeltern äußerte. Ich habe ihm, so denke ich, während der Besuchskontakte nie das Gefühl gegeben, dass ich seine Pflegeeltern nicht akzeptiere.
Nicht mir wird laut Sachverständigen ein erhebliches Manipulationspotenzial nachgesagt, sondern der Pflegemutter.
Ich war lediglich bemüht David während der Umgänge dahingehend zu “erziehen”, dass er unseren Besuchskontakt als unseren Besuchskontakt versteht und sich nicht allzu oft von den Pflegeeltern ablenken lässt.
Ich hatte gehofft, dass die Gutachterin David in Abwesenheit der Pflegeeltern einmal kindgerecht dazu befragt, in welcher Art und Weise ich mit ihm über seine Pflegeeltern spreche. Da aber die Pflegeeltern laut Sachverständigen, David im Vorfeld der Begutachtung und gar währenddessen dahingehend manipulierten, dass er ersichtlich Angst vor der Gutachterin hatte (S.61 5.2.5, S. 62/63 S.90/91), ist es offenbar doch gut, dass die Sachverständige Abstand von einer weiteren Befragung Davids hielt.
Ich bedaure sehr, dass meinem Kind von seinen Pflegeeltern Angst gemacht wird und nun der Pflegemutter, laut Sachverständigen, ein “erhebliches Manipulationspotenzial” David gegenüber nachgewiesen wurde.
Diese Aussage gibt genau das wieder, worauf ich in meinen Stellungnahmen der vorausgegangenen Jahre permanent und beinahe verzweifelt immer wieder hinwies.
Meine Vermutungen über erhebliche Manipulationen durch die Pflegeeltern, meinem Kind gegenüber wurden nun bestätigt.
Und trotzdem ich froh bin, dass dies nun endlich fachlich nachgewiesen ist, macht es mich sehr traurig, dass David derart von den Pflegeeltern missbraucht wird.
Da die Sachverständige mehrfach von einem ausgehenden Manipulationspotential der Pflegeeltern, insbesondere der Pflegemutter, spricht, wünsche ich, dass mein loyales Verhalten meinem Sohn gegenüber hier zum Ausdruck gekommen ist.
Natürlich ist es für mich schwer zu verkraften, dass diese heutige Situation aus der Inkompetenz der entsprechenden Sachbearbeiter des Jugendamtes entstanden ist, welche stets eine Stagnation des Verfahrens anstrebten, so dass laut Gutachten David in seiner Schwester und mir zukünftig auch seine Familie erkennen soll, Wochenend- und ganze Ferienkontakte ermöglicht werden sollen, er aber zumindest derzeit bei seinen Pflegeeltern ,,verwurzelt” bleiben soll, da er hier seine primären Beziehungen pflegt.
Momentan habe ich keinen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, gestellt, so dass alle erwünschten Vorraussetzungen der Sachverständigen bzgl. eines erweiterten Umganges, gegeben sind.
Sie vertritt die Ansicht, dass unbegleitete, wöchentliche, sogar Wochenend- und Ferienkontakte ermöglicht werden sollten, sofern ich zum jetzigen Zeitpunkt und in naher Zukunft keinen Antrag auf das Sorgerecht, vordergründig dem Aufenthaltsbestimmungsrecht stelle.
Ich möchte gerne Umgang in dieser Form mit meinem Sohn zugesprochen bekommen, welcher dann Stück für Stück, aber in regelmäßigen Fortschritten erweitert wird. Ich wünsche mir, dass Sie gerichtlich die Umgangskontakte im Vorfeld “staffeln”.
Die Einhaltung der Einigung vor dem Oberlandesgericht, scheiterte daran, dass es darauf vertraute, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes erkennen, wann erweiterte Umgänge statt finden können.
Es musste jedoch, obwohl es diese Einigung gibt, ein Jahr später nochmals das Familiengericht angerufen werden, um den Sachverhalt erneut klären zu lassen.
Ich denke auch, dass David Besuchskontakte in jetziger Form, in einer solchen angespannten Atmosphäre, auf Dauer schädigen würden und dass er durch unbefangene, unbegleitete Kontakte mit mir und seiner Schwester wieder neu “aufblühen würde”.
Die hierfür nötigen Vorraussetzungen sind laut Sachverständigen gegeben
(räumliche Ressourcen, Tagesstrukturierung, Kindeswille, Erziehungsfähigkeit etc.)
Auf S. 91 6.2.7. weist die Sachverständige daraufhin, dass die Pflegeeltern sich ihr gegenüber kooperativ zeigten. ,,Allerdings vergaßen sie, die versprochenen Untersuchungsberichte von David weiterzuleiten.”
Dies verstärkt mein Verdacht, dass David Verhaltensauffälligkeiten wie sie die Pflegeeltern und die Sachbearbeiter des Jugendamtes permanent (ohne Belege) dem Gericht dargestellt haben, nicht gibt.
Ich denke die Einseitigkeit mit der das Jugendamt dieses Verfahren angeht, ist nicht zu leugnen.
Seit beinahe sechs Jahren negiert das Jugendamt jeglichen positiven Entwicklungsschritt, z.B. dass ich eine Ausbildung abgeschlossen habe, eine auf dieser Ausbildung aufbauenden sozialpädagogische Ausbildung gerade absolviere. Diese schließt das Erreichen der Fachhochschulreife mit ein.
Es wird immer behauptet ich würde mit meinen Belastungen nicht zurecht kommen, dem kann ich mit beweisbaren Tatsachen widersprechen.
Obwohl ich alleinerziehende Mutter bin, befinde ich mich in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Ich bin eine der leistungsstärksten Schülerinnen meiner Klasse. Von insgesamt 16 Fächern, betragen meine aktuellen Leistungen achtmal die Note “befriedigend” und achtmal die Note “gut”. Wir erhielten keine Halbjahreszeugnisse, jedoch ein persönliches Beratungsgespräch mit einem schriftlichen Leistungsbescheid. Auch in diesem wird mir unter dem Begriff “Stärken” ein hohes Maß an Empathie bescheinigt.
Mütter werden während dieser schulischen Ausbildung durch eine
Diplom - Sozialpädagogin besonders unterstützt. Mit dieser habe ich einen sehr guten Kontakt. Ihre Unterstützung nehme ich sehr gerne an.
Seit fast vier Jahren erziehe ich meine bei mir lebende Tochter Lana.
Dies offenbar zur Zufriedenheit der Sachbearbeiter des Jugendamtes, da sie bzgl. Lana keinen Kontakt für erforderlich halten.
Liest man die mehrseitigen Stellungnahmen, der Sachbearbeiter des Jugendamtes, so entgeht einem nicht, dass diese ausschließlich über angebliche Defizite meiner Persönlichkeit handeln.
Frau T., die zuständige Sachbearbeiterin besuchte mich seit Beginn des Verfahrens, also seit beinahe 6 Jahren nie in meiner Wohnung.
Es fanden in beinahe 6 Jahren nur zwei Hilfeplangespräche statt.
Wenn ich auf diesen Mangel hinweise, wird behauptet, dass ich jeglichen Kontakt zum Jugendamt ablehne.
Dies stimmt nicht. Hätte man mir Hilfe angeboten, wäre es dokumentiert worden. Derartige Beweise sind jedoch nie vorgelegt worden.
Unverständlich ist für mich die Aussage der Sachverständigen,
,,Aber auch Herr und Frau D. können ihre Erziehungsfähigkeit - weiterhin - unter Beweis stellen (…)”.
XXX
Amtsgericht Gelsenkirchen
- Familiengericht -
Overwegstr. 35
45879 Gelsenkirchen
XXX
Sehr geehrte Frau Richterin W.,
Sehr geehrter Herr Richter L.,
ich beziehe mich auf das Sachverständigengutachten vom 17.01.2009, sowie auf die Stellungnahme des Herrn K. zu meinem Antrag auf Teilnahme Davids am Geburtstag seiner Schwester, am 18.02.2009.
Zu o. g. Antrag vom 24.11.2008 teilt Herr K. der
Stadt Gelsenkirchen in seiner Stellungnahme vom 22.12.2008 mit,
,,ein unbegleiteter Umgang ist aus fachlicher Sicht derzeit weiterhin nicht zu vertreten. (…) Eine Veränderung der bestehenden Besuchssituation ist nicht im Interesse des Kindes. Die Begleitung der Fachkraft ist unbedingt weiterhin erforderlich.”
Dieser Feststellung widerspricht, die Sachverständige Frau S., die das Gutachten zu der Frage, ob die Umgangskontakte der Kindesmutter zu David erweitert werden können oder nicht am 17.01.2009 erstellte.
Sie schreibt auf S. 86 (6.2.1.3), ,,Der Mutter-Sohn- Umgang ist konstitutiv für eine förderliche Persönlichkeitsentwicklung Davids. (…)
Blieben die Umgangsregelungen erhalten wie bisher, ist mit einer künstlichen Stagnation der Bindungsentwicklung zu Mutter und Schwester zu rechnen, die gleichfalls psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten provoziert und vorhandene vertieft (S.88, 6.2.3.)
In Bezug auf den, von der Sachverständigen festgestellten erheblichen Loyalitätskonflikt Davids, teile ich mit, dass mir dieser in den letzten Jahren bewusst war. Ich möchte betonen, auch wenn selbst die Gutachterin sich wie folgt äußert:,, sich zukünftig nicht nur verbal, sondern auch aus tiefer Einsicht um die gewachsenen Bindungen Davids zu den Pflegeeltern zu einer positiven Akzeptanz durchzudringen, wird eine der herausragenden Leistungen Frau Wagners werden müssen,
(S. 81/82 6.1.3.6), dass ich mich vor David niemals negativ über seine Pflegeeltern äußerte. Ich habe ihm, so denke ich, während der Besuchskontakte nie das Gefühl gegeben, dass ich seine Pflegeeltern nicht akzeptiere.
Nicht mir wird laut Sachverständigen ein erhebliches Manipulationspotenzial nachgesagt, sondern der Pflegemutter.
Ich war lediglich bemüht David während der Umgänge dahingehend zu “erziehen”, dass er unseren Besuchskontakt als unseren Besuchskontakt versteht und sich nicht allzu oft von den Pflegeeltern ablenken lässt.
Ich hatte gehofft, dass die Gutachterin David in Abwesenheit der Pflegeeltern einmal kindgerecht dazu befragt, in welcher Art und Weise ich mit ihm über seine Pflegeeltern spreche. Da aber die Pflegeeltern laut Sachverständigen, David im Vorfeld der Begutachtung und gar währenddessen dahingehend manipulierten, dass er ersichtlich Angst vor der Gutachterin hatte (S.61 5.2.5, S. 62/63 S.90/91), ist es offenbar doch gut, dass die Sachverständige Abstand von einer weiteren Befragung Davids hielt.
Ich bedaure sehr, dass meinem Kind von seinen Pflegeeltern Angst gemacht wird und nun der Pflegemutter, laut Sachverständigen, ein “erhebliches Manipulationspotenzial” David gegenüber nachgewiesen wurde.
Diese Aussage gibt genau das wieder, worauf ich in meinen Stellungnahmen der vorausgegangenen Jahre permanent und beinahe verzweifelt immer wieder hinwies.
Meine Vermutungen über erhebliche Manipulationen durch die Pflegeeltern, meinem Kind gegenüber wurden nun bestätigt.
Und trotzdem ich froh bin, dass dies nun endlich fachlich nachgewiesen ist, macht es mich sehr traurig, dass David derart von den Pflegeeltern missbraucht wird.
Da die Sachverständige mehrfach von einem ausgehenden Manipulationspotential der Pflegeeltern, insbesondere der Pflegemutter, spricht, wünsche ich, dass mein loyales Verhalten meinem Sohn gegenüber hier zum Ausdruck gekommen ist.
Natürlich ist es für mich schwer zu verkraften, dass diese heutige Situation aus der Inkompetenz der entsprechenden Sachbearbeiter des Jugendamtes entstanden ist, welche stets eine Stagnation des Verfahrens anstrebten, so dass laut Gutachten David in seiner Schwester und mir zukünftig auch seine Familie erkennen soll, Wochenend- und ganze Ferienkontakte ermöglicht werden sollen, er aber zumindest derzeit bei seinen Pflegeeltern ,,verwurzelt” bleiben soll, da er hier seine primären Beziehungen pflegt.
Momentan habe ich keinen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, gestellt, so dass alle erwünschten Vorraussetzungen der Sachverständigen bzgl. eines erweiterten Umganges, gegeben sind.
Sie vertritt die Ansicht, dass unbegleitete, wöchentliche, sogar Wochenend- und Ferienkontakte ermöglicht werden sollten, sofern ich zum jetzigen Zeitpunkt und in naher Zukunft keinen Antrag auf das Sorgerecht, vordergründig dem Aufenthaltsbestimmungsrecht stelle.
Ich möchte gerne Umgang in dieser Form mit meinem Sohn zugesprochen bekommen, welcher dann Stück für Stück, aber in regelmäßigen Fortschritten erweitert wird. Ich wünsche mir, dass Sie gerichtlich die Umgangskontakte im Vorfeld “staffeln”.
Die Einhaltung der Einigung vor dem Oberlandesgericht, scheiterte daran, dass es darauf vertraute, dass die Sachbearbeiter des Jugendamtes erkennen, wann erweiterte Umgänge statt finden können.
Es musste jedoch, obwohl es diese Einigung gibt, ein Jahr später nochmals das Familiengericht angerufen werden, um den Sachverhalt erneut klären zu lassen.
Ich denke auch, dass David Besuchskontakte in jetziger Form, in einer solchen angespannten Atmosphäre, auf Dauer schädigen würden und dass er durch unbefangene, unbegleitete Kontakte mit mir und seiner Schwester wieder neu “aufblühen würde”.
Die hierfür nötigen Vorraussetzungen sind laut Sachverständigen gegeben
(räumliche Ressourcen, Tagesstrukturierung, Kindeswille, Erziehungsfähigkeit etc.)
Auf S. 91 6.2.7. weist die Sachverständige daraufhin, dass die Pflegeeltern sich ihr gegenüber kooperativ zeigten. ,,Allerdings vergaßen sie, die versprochenen Untersuchungsberichte von David weiterzuleiten.”
Dies verstärkt mein Verdacht, dass David Verhaltensauffälligkeiten wie sie die Pflegeeltern und die Sachbearbeiter des Jugendamtes permanent (ohne Belege) dem Gericht dargestellt haben, nicht gibt.
Ich denke die Einseitigkeit mit der das Jugendamt dieses Verfahren angeht, ist nicht zu leugnen.
Seit beinahe sechs Jahren negiert das Jugendamt jeglichen positiven Entwicklungsschritt, z.B. dass ich eine Ausbildung abgeschlossen habe, eine auf dieser Ausbildung aufbauenden sozialpädagogische Ausbildung gerade absolviere. Diese schließt das Erreichen der Fachhochschulreife mit ein.
Es wird immer behauptet ich würde mit meinen Belastungen nicht zurecht kommen, dem kann ich mit beweisbaren Tatsachen widersprechen.
Obwohl ich alleinerziehende Mutter bin, befinde ich mich in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Ich bin eine der leistungsstärksten Schülerinnen meiner Klasse. Von insgesamt 16 Fächern, betragen meine aktuellen Leistungen achtmal die Note “befriedigend” und achtmal die Note “gut”. Wir erhielten keine Halbjahreszeugnisse, jedoch ein persönliches Beratungsgespräch mit einem schriftlichen Leistungsbescheid. Auch in diesem wird mir unter dem Begriff “Stärken” ein hohes Maß an Empathie bescheinigt.
Mütter werden während dieser schulischen Ausbildung durch eine
Diplom - Sozialpädagogin besonders unterstützt. Mit dieser habe ich einen sehr guten Kontakt. Ihre Unterstützung nehme ich sehr gerne an.
Seit fast vier Jahren erziehe ich meine bei mir lebende Tochter Lana.
Dies offenbar zur Zufriedenheit der Sachbearbeiter des Jugendamtes, da sie bzgl. Lana keinen Kontakt für erforderlich halten.
Liest man die mehrseitigen Stellungnahmen, der Sachbearbeiter des Jugendamtes, so entgeht einem nicht, dass diese ausschließlich über angebliche Defizite meiner Persönlichkeit handeln.
Frau T., die zuständige Sachbearbeiterin besuchte mich seit Beginn des Verfahrens, also seit beinahe 6 Jahren nie in meiner Wohnung.
Es fanden in beinahe 6 Jahren nur zwei Hilfeplangespräche statt.
Wenn ich auf diesen Mangel hinweise, wird behauptet, dass ich jeglichen Kontakt zum Jugendamt ablehne.
Dies stimmt nicht. Hätte man mir Hilfe angeboten, wäre es dokumentiert worden. Derartige Beweise sind jedoch nie vorgelegt worden.
Unverständlich ist für mich die Aussage der Sachverständigen,
,,Aber auch Herr und Frau D. können ihre Erziehungsfähigkeit - weiterhin - unter Beweis stellen (…)”.